UN-Behindertenrechtskonvention
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
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Latest posts
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Digitale Barrierefreiheit
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) ist seit dem 24. Juni 2020 online. Das ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben worden. Als unabhängige Prüfstelle ist die BFIT zuständig für die digitale…
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Betriebliches Eingliederungsmanagement Schwerbehinderter
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben dementsprechend alle Anspruch auf den gleichen Schutz und die gleichen Vorteile durch das Gesetz. Das gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen. Schwerbehinderte haben somit wie alle anderen Menschen auch das …
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Start der inklusiven Schule?
Wie das Niedersächsische Kultusministerium am 7. August 2013 bekannt gegeben hat, sollen die Rahmenbedingungen für die Inklusion verbessert werden. Mit Beginn des kommenden Schuljahres startet die inklusive Schule. Bereits im März des vergangenen Jahres ist das Gesetz zur…
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Progressive Realisierung
In Artikel 4 der Behindertenrechtskonvention sind die Verpflichtungen der Vertragsstaaten klar dahin definiert, dass mit der Konvention die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von…
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Die Entstehung des Fakultativprotokolls
Das Fakultativprotokoll ergänzt das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung vom 13. Dezember 2006 – die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Fakultativprotokoll liegt ebenso wie das Übereinkommen seit dem 30. März 2007 in New York den Mitgliedstaaten der…
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Internationale Zusammenarbeit
Mit Artikel 32 anerkennen die Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und ihrer Förderung zur Unterstützung einzelstaatlicher Anstrengungen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention. Die Vertragsstaaten treffen…
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Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
Artikel 33 der UN-Behindertenrechtskonvention stellt verfahrensmäßige Anforderungen an die Umsetzung des Übereinkommens auf nationaler Ebene auf. Nach Artikel 33 Absatz 1 der Konvention haben bestimmen die Vertragsstaaten eine oder mehrere staatliche Anlaufstellen im Sinne…
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Statistik und Datensammlung
Artikel 31 der UN-Behindertenrechtskonvention schreibt den Vertragsstaaten die Sammlung geeigneter Informationen vor, einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten. Diese Datensammlung soll es ermöglichen, politische Konzepte zur Durchführung des Übereinkommens…
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Teilnahme am kulturellen Leben
Artikel 30 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention anerkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzuhaben. Diese Regelung wiederholt und bekräftigt die Regelungen aus Artikel 15 des…
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Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
In Artikel 29 garantiert die UN-Behindertenrechtskonvention behinderten Menschen die politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können. Gleichzeitig beschreibt die Konvention die Pflicht der Vertragsstaaten sicherzustellen,…